Vollmachten
Während Vollmachten grundsätzlich auch privatschriftlich erteilt werden können, ist die notarielle Vollmacht doch in vielfältiger Weise überlegen: Zum einen erfolgt eine Beratung, insbesondere auch über die Tragweite eines solchen Geschäfts; zum anderen besitzt die notariell beurkundete Vollmacht oft mehr Gewicht. In Grundbuchsachen sind beispielsweise nur öffentlich beglaubigte Vollmachten verwendbar.