Foto des Beurkundungstisches

Während Vollmachten grund­sätzlich auch privat­schriftlich erteilt werden können, ist die notarielle Vollmacht doch in viel­fältiger Weise überlegen: Zum einen erfolgt eine Beratung, insbe­sondere auch über die Trag­weite eines solchen Geschäfts; zum anderen besitzt die notariell beurkundete Vollmacht oft mehr Gewicht. In Grundbuch­sachen sind beispielsweise nur öffentlich beglaubigte Voll­machten verwendbar.