
Die Tätigkeit des Notars
Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes üben Notare hoheitliche Funktionen in der Rechtspflege aus, im Gegensatz zu Richtern allerdings überwiegend in der vorsorgenden Rechtspflege. Die Beteiligung eines Notars ist vom Gesetzgeber bei manchen Vorgängen, beispielsweise bei Immobilienkäufen und –übertragungen zwingend vorgeschrieben. Die Gründe sind vielfältig und reichen von grösserer Rechtssicherheit, dem Verdeutlichen der Schwere der getroffenen Entscheidungen, kompetenter Beratung hierzu bis hin zum Übereilungsschutz und der zuverlässigen Abwicklung komplexer Rechtsgeschäfte.
Auch dort, wo sie nicht zwingend vorgeschrieben ist, kann die Mitwirkung eines Notars, gerade aus den genannten Gründen, hilfreich und sinnvoll sein und spätere Unklarheiten und daraus resultierenden Streit vermeiden. Der Notar ist ein in der Vertragsgestaltung speziell ausgebildeter und erfahrener Jurist, der Ihnen bei einseitigen Willenserklärungen (etwa einem Testament) ebenso wie bei Vereinbarungen mehrerer Parteien die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Konsequenzen erläutern kann und Ihren Willen dann in rechtssicheren Urkunden ausdrückt und dokumentiert.
Der Notar ist ferner verpflichtet, rechtlich weniger erfahrene Beteiligte besonders zu unterstützen und so zu einem fairen Ausgleich unterschiedlicher Beteiligter zu kommen. Auf diese Weise ist die notarielle Beurkundung auch gelebter Verbraucherschutz.
Der Notar ist dabei gesetzlich zur Neutralität, d.h. zur unparteiischen Beratung aller Beteiligter, und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Neben höchster juristischer Qualifikation muss bereits die Person des Notars der Würde des öffentlichen Amtes durch einen untadeligen Berufsethos entsprechen. Der Notar verfügt dabei über besondere Erfahrung und Expertise in folgenden Bereichen, in denen er sich auch umfangreich weitergebildet hat: Erbrecht und Überlassungen, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Vollmachten sowie Stiftungsrecht.
Das Zentrum der notariellen Tätigkeit liegt in der Beurkundung von vor ihm abgegebenen Willenserklärungen; dies geschieht durch das Verlesen und Unterzeichnen von Verträgen, Testamenten, Erklärungen und eidesstattlichen Versicherungen. Natürlich ist der Beurkundung eine der Bedeutung des Rechtsgeschäfts entprechende umfassende Beratung sowie i.d.R das Fertigen eines Entwurf der Urkunde zur Prüfung durch die Beteiligten vorausgegangen. Je nach Art des Rechtsgeschäftes folgen u.U. noch vielfältige Abwicklungsarbeiten, die der Notar für die Beteiligten erledigt.
Die notarielle Urkunde genießt einen besonders hohen Status und Beweiswert, die deutlich über einen privatschriftlichen Vertrag oder ein handschriftliches Testament hinausgehen. Der Inhalt ist von einem kompetenten Juristen nach gründlicher Prüfung in eine rechtssichere Form gebracht worden. Hinsichtlich der beteiligten Personen, deren Identität, Geschäftsfähigkeit und etwaig erforderlicher Vollmachten, ebenso wie hinsichtlich des genauen Inhalts des Vertrags und des Zeitpunktes des Abschlusses herrschen Klarheit; für die Richtigkeit dieser Angaben steht der Notar mit seinem guten Namen.