Foto des Beurkundungstisches

Als unabhängige Träger eines öffent­lichen Amtes üben Notare hoheitliche Funktionen in der Rechtspflege aus, im Gegensatz zu Richtern allerdings überwiegend in der vorsorgenden Rechtspflege. Die Beteiligung eines Notars ist vom Gesetz­geber bei manchen Vorgängen, beispiels­weise bei Immobilienkäufen und –übertragungen zwingend vor­geschrieben. Die Gründe sind vielfältig und reichen von grösserer Rechts­sicherheit, dem Verdeutlichen der Schwere der getroffenen Entschei­dungen, kompetenter Beratung hierzu bis hin zum Übereilungs­schutz und der zuverlässigen Abwicklung komplexer Rechts­geschäfte.

Auch dort, wo sie nicht zwingend vorge­schrieben ist, kann die Mitwirkung eines Notars, gerade aus den genannten Gründen, hilfreich und sinnvoll sein und spätere Unklar­heiten und daraus resultie­renden Streit vermeiden. Der Notar ist ein in der Vertrags­gestaltung speziell ausgebildeter und erfahrener Jurist, der Ihnen bei einseitigen Willens­erklärungen (etwa einem Testament) ebenso wie bei Verein­barungen mehrerer Parteien die recht­lichen Gestaltungs­möglichkeiten und Konsequenzen erläutern kann und Ihren Willen dann in rechts­sicheren Urkunden ausdrückt und dokumentiert.

Der Notar ist ferner verpflichtet, rechtlich weniger erfahrene Beteiligte besonders zu unterstützen und so zu einem fairen Ausgleich unterschiedlicher Beteiligter zu kommen. Auf diese Weise ist die notarielle Beurkundung auch gelebter Verbraucherschutz.

Der Notar ist dabei gesetzlich zur Neutralität, d.h. zur unparteiischen Beratung aller Beteiligter, und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Neben höchster juristischer Qualifikation muss bereits die Person des Notars der Würde des öffentlichen Amtes durch einen untadeligen Berufsethos entsprechen. Der Notar verfügt dabei über besondere Erfahrung und Expertise in folgenden Bereichen, in denen er sich auch umfangreich weitergebildet hat: Erbrecht und Überlassungen, Familienrecht, Handels- und Gesellschafts­recht, Immobilienrecht, Vollmachten sowie Stiftungsrecht.

Das Zentrum der notariellen Tätigkeit liegt in der Beur­kundung von vor ihm abgegebenen Willens­erklärungen; dies geschieht durch das Verlesen und Unter­zeichnen von Verträgen, Testamenten, Erklärungen und eides­stattlichen Versiche­rungen. Natürlich ist der Beurkundung eine der Bedeutung des Rechts­geschäfts entprechende umfassende Beratung sowie i.d.R das Fertigen eines Entwurf der Urkunde zur Prüfung durch die Betei­ligten voraus­gegangen. Je nach Art des Rechts­geschäftes folgen u.U. noch vielfältige Abwicklungs­arbeiten, die der Notar für die Betei­ligten erledigt.

Die notarielle Urkunde genießt einen besonders hohen Status und Beweis­wert, die deutlich über einen privat­schrift­lichen Vertrag oder ein hand­schrift­liches Testament hinausgehen. Der Inhalt ist von einem kompetenten Juristen nach gründ­licher Prüfung in eine rechts­sichere Form gebracht worden. Hinsicht­lich der betei­ligten Personen, deren Identität, Geschäfts­fähigkeit und etwaig erforder­licher Voll­machten, ebenso wie hinsicht­lich des genauen Inhalts des Vertrags und des Zeitpunktes des Abschlusses herrschen Klarheit; für die Richtig­keit dieser Angaben steht der Notar mit seinem guten Namen.