
Die Tätigkeit des Notars im Immobilienrecht
Bei Grundstückstransaktionen ist die Beteiligung eines Notars zwingend vorgeschrieben. Das deutsche Grundbuchwesen, welches ohne Notare so nicht denkbar wäre, verschafft den Käufern Sicherheit, die betreffende Immobilie auch wirklich erworben zu haben. So ist es auch — anders als etwa im angelsächsischen Bereich — weder üblich noch normalerweise erforderlich, dass beide Seiten sich rechtsanwaltich vertreten lassen und umfangreiche Prüfungen der Besitzhistorie des Objekts durchgeführt werden.
Auch bei der Abwicklung von Immobilientransaktionen kommt dem Notar eine herausragende Bedeutung zu. Er schafft die Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung und stellt den Kaufpreis erst dann fällig, wenn der Eigentumsübergang (natürlich vorbehaltlich Kaufpreiszahlung) sichergestellt ist. So sind Käufer und Verkäufer gleichermaßen geschützt und genießen Rechtssicherheit. Aufwendige und teure Konstruktionen wie Treuhandkonten sind in aller Regel unnötig.