Foto des Beurkundungstisches

Bei Grundstücks­transaktionen ist die Beteiligung eines Notars zwingend vorgeschrieben. Das deutsche Grundbuch­wesen, welches ohne Notare so nicht denkbar wäre, verschafft den Käufern Sicher­heit, die betreffende Immobilie auch wirklich erworben zu haben. So ist es auch — anders als etwa im angel­sächsischen Bereich — weder üblich noch normaler­weise erforderlich, dass beide Seiten sich rechts­anwaltich vertreten lassen und umfang­reiche Prüfungen der Besitz­historie des Objekts durch­geführt werden.

Auch bei der Abwicklung von Immobilien­transaktionen kommt dem Notar eine heraus­ragende Bedeutung zu. Er schafft die Voraus­setzungen für die Eigentums­umschreibung und stellt den Kaufpreis erst dann fällig, wenn der Eigentums­übergang (natürlich vorbehaltlich Kaufpreis­zahlung) sicher­gestellt ist. So sind Käufer und Verkäufer gleicher­maßen geschützt und genießen Rechts­sicherheit. Aufwendige und teure Konstruktionen wie Treuhand­konten sind in aller Regel unnötig.