Foto des Beurkundungstisches

Der Notar kann Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten, Ihren Nachlass zu regeln, insbesondere lebzeitige Überlassung, Erbvertrag und Testament, im Vergleich erläutern und im Gespräch mit Ihnen für Sie passende Lösungen entwickeln.

Der Notar wird dabei weder eventuell bestehende pflichtteilsrechtliche Ansprüche noch andere Komplikationen, etwa minderjährige Erben oder Nachlass mit Auslandsbezug, vergessen. Gerade die Neuregelung von Vorschriften zur Rechtwahl in der Europäischen Union mag bei Auslandsbezug hier eine Überprüfung bestehender Regelungen sinnvoll machen. Soweit juristisch möglich und sinnvoll, wird der Notar dabei Ihren Willen in präzisen und rechtssicheren Formulierungen ausdrücken und somit hoffentlich späteren Streit oder gar Gerichtsprozesse verhindern helfen.