Foto des Beurkundungstisches

In vielen Fällen ist bei Unternehmensgründungen, –verkäufen und –umwandlungen die Zuziehung eines Notars zwingend vorgeschrieben oder jedenfalls sinnvoll. Er achtet nicht nur auf Einhaltung von Formvorschriften und hilft, korrekte Einträge bei Registergerichten sicherzustellen. Vielmehr erläutert der Notar im Bedarfsfall auch die unterschiedlichen Möglichkeiten, Haftungsbeschränkungen herbeizuführen und die passende Rechtsform für die unternehmerische Tätigkeit zu finden.